Beitragsordnung

Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen e.V.

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen-Bremen e.V. (LEE) bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr. Die Mitglieder des LEE entrichten einen Jahresbeitrag, der entsprechend der LEE Beitragsstruktur erhoben wird. 

Beiträge

Der Jahresbeitrag ist im ersten Kalendermonat des Jahres; auf den er sich bezieht, fällig. Im Eintrittsjahr ist der Jahresbeitrag anteilig zu der nach dem jeweiligen Eintrittsdatum noch verbleibenden Zahl der vollständigen Monate zu entrichten. Beitritte im Monat Dezember bleiben beitragsfrei. 


1. Verbände und Vereine zahlen mindestens 1.000 Euro und erhalten für jeweils 1.000 Euro Beitrag 1 Stimme bis zum Jahresbeitrag von 20.000 Euro. Für weitere 5.000 Euro erhalten Verbände jeweils 1 Stimme. Die Höchststimmzahl ist auf 40 begrenzt. 

 

2. Unternehmen und Vereine, die Mitglied in einem Spartenverband sind, können zusätzlich Mitglied im LEE werden. Sie zahlen mind. 500 Euro und erhalten dafür 1 Stimme mind. Zusätzliche 2.000 Euro und erhalten dafür 2 Stimmen und je zusätzlicher 5.000 Euro erhalten sie eine zusätzliche Stimme Die Höchststimmzahl ist auf 10 begrenzt. 


3. Unternehmen, die in keinem Spartenverband Mitglied sind und den Sparten der Wind und Biogas nicht eindeutig zuzuordnen sind, zahlen 1500 Euro und erhalten dafür 1 Stimme Je weitere 10.000 Euro Mitgliedsbeitrag erhalten sie eine weitere Stimme. Die Höchststimmzahl ist bei 5 Stimmen begrenzt.


4. Eine Fördermitgliedschaft steht grundsätzlich allen Personen und Unternehmen offen. Sie verzichten dabei auf ein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung, haben aber Rede- und Antragsrecht. Sie zahlen mindestens 100 Euro, ermäßigt 50 Euro (Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende mit Bescheinigung) Privatmitglieder können keine Beratungsleistungen durch den Verband in Anspruch nehmen. 


5. Sonderregelungen

Betreibergesellschaften von Erneuerbaren Energieanlagen, die dem BWE oder dem Fachverband Biogas zuzuordnen aber nicht Mitglied sind, zahlen beim LEE Niedersachsen/Bremen mindestens folgende Beiträge: 

Biogasanlagen 

  • bis 750 kW oder bis 350 Nm³/h 1.500 Euro 
  • bis 3 MW oder bis 1.000 Nm³/h 4.000 Euro
  • über 3 MW 1.000 Nm³/h 10.000 Euro 

Windkraftanlagen 

je nach installierter Nennleistung 0,40 Euro/kW. 

Für Betreibergesellschaften, die im LEE Niedersachsen/Bremen zu einem Pool mit mehr als 50 MW zusammengefasst werden, können nach Zustimmung des Landesvorstands folgende Sonderbeiträge gewährt werden: 

Für Pool-Gemeinschaften über

  • 50 MW 0,37 Euro/kW 
  • 100 MW 0,32 Euro/kW 
  • 200 MW 0,27 Euro/kW 
  • 400 MW 0,25 Euro/kW 

Beim Nachweis mangelnder Wirtschaftlichkeit von Windenergieanlagen kann der Landesvorstand einen Sonderbeitrag in Höhe der Beiträge nach Nr. 5 gewähren. 

Alle Betreibermitglieder von Biogas- und Windkraftanlagen erhalten für einen Beitrag ab 

  • 1.500 Euro 1 Stimme 
  • ab 4.000 Euro 2 Stimmen 
  • ab 10.000 Euro 3 Stimmen 
  • sowie je weitere 10.000 Euro 1 Stimme; 

die Höchststimmenzahl ist auf 5 begrenzt. 


6. Vergünstigte Mitgliederleistungen können ab dem Tag des Beitritts genutzt   werden

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