Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes: Bundestag setzt Meilenstein

Ausbau der Windenergie wird auch in Niedersachsen und Bremen erleichtert

Der Deutsche Bundestag hat vergangene Woche ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das den Klimaschutz im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) signifikant verbessern und die Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen kann. Erstmals verankert das Gesetz das Klima als Schutzgut im BImSchG, was einen bedeutenden Schritt in der deutschen Umweltpolitik darstellt.


Länder und Behörden sind jetzt gefragt


Horst Mangels, Vorstandsmitglied des LEE, äußert sich positiv zur Novelle: „Wir freuen uns über die Verabschiedung der BImSchG-Novelle durch den Bundestag. Diese Änderungen werden, wenn konsequent umgesetzt, den Ausbau der Windenergie beschleunigen. Die Straffung der Genehmigungsverfahren wird sowohl den Projektträgern als auch den Behörden helfen, das Ausbauziel zu erreichen. “


Novelle hilft Niedersachsen beim Repowering


Mangels betont: „Besonders positiv sind die Erleichterungen für das Repowering. Allerdings bedarf es noch Anpassungen im Baugesetzbuch, um die vollen Vorteile zu nutzen. In Niedersachsen müssen bis Ende 2035 mehrere Tausend veraltete Windräder durch neue Anlagen ersetzt werden. Nun sind die Länder und Behörden gefragt, das Gesetz zügig umzusetzen. Die Novelle birgt ein großes Potenzial, das nun genutzt werden muss.“


Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, was voraussichtlich in der nächsten Sitzung am 14. Juni geschehen wird. Danach tritt die Novelle in Kraft.