Die Energiewende hängt maßgeblich von den Bemühungen der Kommunen ab, da sie entscheidenden Einfluss auf die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort haben. Angesichts der Dringlichkeit, das Energiesystem schnell umzubauen, sind die Anforderungen an die Kommunen zunehmend anspruchsvoller geworden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist eine Zusammenarbeit aller Beteiligten – Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger – unerlässlich. Als Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. stehen wir den Kommunen als Dialogpartner zur Verfügung und bieten gezielte Informationsformate an.
Obwohl Klimaschutz keine kommunale Pflichtaufgabe ist, so sind sich die meisten Kommunen bereits der Verantwortung bewusst, ihren Teil zum Erreichen der Klimaziele beizutragen. Auch das Niedersächsische Klimagesetz nimmt die Kommunen in den Fokus: Zum einen durch die Schaffung neuer Beratungsangebote und zum anderen durch die Verpflichtung zur Erstellung von Energieberichten.
Der Ausbau Erneuerbarer Energien vor Ort bietet wirtschaftliche Chancen für Kommunen. Werden diese dezentralen Energieformen von lokalen Akteuren umgesetzt, verbleibt der Gewinn meist in der Kommune. Zudem werden im Rahmen des § 6 EEG Zahlungen der Betreiber von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen an Kommunen möglich. Nicht zu unterschätzen sind auch die Kosteneinsparungen für Haushalte, Wirtschaftsbetriebe und kommunale Liegenschaften durch die Nutzung erneuerbaren Stroms und Wärme, z.B. durch Aufdach-Photovoltaik oder Biomasse.
Von der Gewerbsteuer für Solar- und Windparks verbleiben außerdem mindestens 90 Prozent der Einnahmen in der Standortgemeinde.
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist zu einem wichtigen Standortvorteil für Industrie und Gewerbe in einer Kommune geworden. Unternehmen haben erkannt, dass sie durch die Nutzung von erneuerbaren Energien nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch ihre Energiekosten senken und langfristig von stabilen Energiepreisen profitieren können. Kommunen, die gute Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitstellen, können daher die ansässigen Unternehmen an den Standort binden und sind attraktiv für Neuansiedlungen.
Mit dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz und zeitnah auch über die Bundesgesetzgebung wird eine Kommunale Wärmeplanung für viele Kommunen in Niedersachsen zur Pflicht werden. Nach aktuellem Gesetzesstand müssen Ober- und Mittelzentren bis zum 31.12.2026 eine solche Wärmeplanung abschließen. Damit sollen systematisch lokale Wärmepotenziale und -bedarfe ermittelt und miteinander in eine ganzheitliche Planung aufgenommen werden. Inhalt dieses Prozesses sind Bestands-, wie auch Wärmeerzeugungsanalysen, Entwicklungsszenarien derer Ergebnisse und im weiteren dann anzugehende Umsetzungsmaßnahmen zur erforderlichen Wärmebereitstellung. Hiermit gehen die Kommunen einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und bieten darüber hinaus bei guter Planung auch einen Anreiz für Ansiedelungen vor Ort.
Anmeldung hier
„Planungsbüros für Kommunen im Bereich Erneuerbarer Energien“
des LEE zu kommunalen Raumordnungsverfahren u.ä.
kommunale Bauleitplanung für Freiflächenphotovoltaikanlagen (PV-FFA)
Unsere Fachreferenten kommen gerne in Ihre Kommune, zum Beispiel in den Gemeinderat, um über die Planungshintergründe der Erneuerbaren Energien zu sprechen. Themen könnten beispielsweise die Windenergieplanung, PV-Freiflächenanlage, die finanzielle Beteiligung am Ausbau sowie Wärmeplanung und Ladeinfrastruktur sein.
Auf unserer Webseite stellen wir einen Wasserstoff-Rechner zur Verfügung, der Kommunen und Unternehmen unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden EE-Stroms eine erste Einschätzung bietet, zu welchen Kosten welche Mengen an Wasserstoff hergestellt werden können. Dieser berechnet mit nur zwei Eingaben die Wasserstoffgestehungskosten, Wasserstoffmengen sowie die passende Elektrolyseurgröße für Wasserstoffvorhaben.
Tomke Lisa Menger
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