KOMMUNEN

Kommunen – Schlüsselakteure der Energiewende

Die Energiewende hängt maßgeblich von den Bemühungen der Kommunen ab, da sie entscheidenden Einfluss auf die Umsetzung von Maßnahmen vor Ort haben. Angesichts der Dringlichkeit, das Energiesystem schnell umzubauen, sind die Anforderungen an die Kommunen zunehmend anspruchsvoller geworden. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist eine Zusammenarbeit aller Beteiligten – Kommunen, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger – unerlässlich. Als Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. stehen wir den Kommunen als Dialogpartner zur Verfügung und bieten gezielte Informationsformate an.

THEMEN

Obwohl Klimaschutz keine kommunale Pflichtaufgabe ist, so sind sich die meisten Kommunen bereits der Verantwortung bewusst, ihren Teil zum Erreichen der Klimaziele beizutragen. Auch das Niedersächsische Klimagesetz nimmt die Kommunen in den Fokus: Zum einen durch die Schaffung neuer Beratungsangebote und zum anderen durch die Verpflichtung zur Erstellung von Energieberichten.

Der Ausbau Erneuerbarer Energien vor Ort bietet wirtschaftliche Chancen für Kommunen. Werden diese dezentralen Energieformen von lokalen Akteuren umgesetzt, verbleibt der Gewinn meist in der Kommune. Zudem werden im Rahmen des § 6 EEG Zahlungen der Betreiber von Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen an Kommunen möglich.

 

Diese freiwilligen Zahlungen der Betreiber an die Kommunen (im Umkreis von 2,5 km) werden in Verträgen festgelegt. Musterverträge und weitere Informationen stellt die Fachagentur Windenergie an Land sowie die Initiative SonneSammeln kostenlos zur Verfügung.

Nicht zu unterschätzen sind auch die Kosteneinsparungen für Haushalte, Wirtschaftsbetriebe und kommunale Liegenschaften durch die Nutzung erneuerbaren Stroms und Wärme, z.B. durch Aufdach-Photovoltaik oder Biomasse.

 

Von der Gewerbsteuer für Solar- und Windparks verbleiben außerdem mindestens 90 Prozent der Einnahmen in der Standortgemeinde.

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist zu einem wichtigen Standortvorteil für Industrie und Gewerbe in einer Kommune geworden. Unternehmen haben erkannt, dass sie durch die Nutzung von erneuerbaren Energien nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch ihre Energiekosten senken und langfristig von stabilen Energiepreisen profitieren können. Kommunen, die gute Voraussetzungen für den Ausbau erneuerbarer Energien bereitstellen, können daher die ansässigen Unternehmen an den Standort binden und sind attraktiv für Neuansiedlungen.

Mit dem Niedersächsischen Klimaschutzgesetz und zeitnah auch über die Bundesgesetzgebung wird eine Kommunale Wärmeplanung für viele Kommunen in Niedersachsen zur Pflicht werden. Nach aktuellem Gesetzesstand müssen Ober- und Mittelzentren bis zum 31.12.2026 eine solche Wärmeplanung abschließen. Damit sollen systematisch lokale Wärmepotenziale und -bedarfe ermittelt und miteinander in eine ganzheitliche Planung aufgenommen werden. Inhalt dieses Prozesses sind Bestands-, wie auch Wärmeerzeugungsanalysen, Entwicklungsszenarien derer Ergebnisse und im weiteren dann anzugehende Umsetzungsmaßnahmen zur erforderlichen Wärmebereitstellung. Hiermit gehen die Kommunen einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz und bieten darüber hinaus bei guter Planung auch einen Anreiz für Ansiedelungen vor Ort.

Unsere Serviceangebote für Kommunen

BERATERVERZEICHNIS

„Planungsbüros für Kommunen im Bereich Erneuerbarer Energien“

STELLUNGNAHMEN

des LEE zu kommunalen Raumordnungsverfahren u.ä.

LEITFADEN FÜR DIE

kommunale Bauleitplanung für Freiflächenphotovoltaikanlagen (PV-FFA)

WEITERE SERVICE-ANGEBOTE

Was bedeutet die Gemeindeöffnungsklausel für Gemeinden? Der Bundesgesetzgeber hat einen neuen Absatz ins Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, weitere Flächen auszuweisen, wenn sie nicht selbst für die Umsetzung der Flächenziele nach Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) zuständig sind. Die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel gilt ab dem 14.01.2024 bzw. ab Festlegung der Planungsträger nach § 249 Abs. 5 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 durch den Niedersächsischen Landtag. Die Einschätzung des LEE steht hier für Sie als Download bereit.

Hier finden Sie zudem einen ausführlichen Anwendungsleitfaden des Bundesverband Windenergie.

Der dezentrale Charakter der Erneuerbaren Energien ermöglicht es, Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Produktion derselben einzubeziehen. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und erhöht die Akzeptanz in der Gesellschaft. Doch wie funktioniert das Konzept Bürgerenergie? Der LEE hat ein ausführliches Infopapier dazu erarbeitet. Es steht hier zum Download bereit.

Unsere Fachreferenten kommen gerne in Ihre Kommune, zum Beispiel in den Gemeinderat, um über die Planungshintergründe der Erneuerbaren Energien zu sprechen. Themen könnten beispielsweise die Windenergieplanung, PV-Freiflächenanlage, die finanzielle Beteiligung am Ausbau sowie Wärmeplanung und Ladeinfrastruktur sein.

Auf unserer Webseite stellen wir einen Wasserstoff-Rechner zur Verfügung, der Kommunen und Unternehmen unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden EE-Stroms eine erste Einschätzung bietet, zu welchen Kosten welche Mengen an Wasserstoff hergestellt werden können. Dieser berechnet mit nur zwei Eingaben die Wasserstoffgestehungskosten, Wasserstoffmengen sowie die passende Elektrolyseurgröße für Wasserstoffvorhaben.

Hier gelangen Sie zum LEE-Wasserstoff-Rechner

ONLINE SEMINARE

14:00 – 16:00 Uhr via Zoom

Gemeindeöffnungsklausel und finanzielle Teilhabe bei der Windenergie

 

Mit dem neuen § 245e Abs. 5 BauGB die Gestaltungsmöglichkeiten beim Thema Windenergie nutzen

Ist-Stand der Beteiligungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

 

Ein Onlineseminar für Kommunen, Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen des Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. gemeinsam mit dem Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

Damit das Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann, hat sich Deutschland umfangreiche Ziele für den Ausbau der Windenergie gesetzt. Sowohl in Niedersachsen als auch in Mecklenburg-Vorpommern sollen diese Ziele über die Regionalplanung umgesetzt werden. Viele Gemeinden wollen jedoch nicht warten, sondern selbst tätig werden.


Durch die neue sogenannte Gemeindeöffnungsklausel im Baugesetzbuch wird die kommunale Planung dahingehend gestärkt, parallel zu den Planungsprozessen der Regionalplanungen, eigenständig weitere Flächen für die Windenergie bereitzustellen. Dadurch kann der Ausbau der Windenergie an Fahrt aufnehmen und zusätzlich bietet sie den Kommunen die Möglichkeit der Wertschöpfung vor Ort.


Um zeitgleich zum verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien die Akzeptanz gegenüber den Projekten zu erhöhen, wird über gesonderte Gesetze die finanzielle Teilhabe der Gemeinden sowie der Anwohner/-innen an lokalen Vorhaben geregelt. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits seit 2016 das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz (BüGembeteilG), welches gegenwärtig überarbeitet wird. In Niedersachsen wird voraussichtlich 2024 ein vergleichbares Gesetz (NWindPVBetG) in Kraft treten.


In diesem Webinar informieren wir über die Gemeindeöffnungsklausel sowie über den Arbeitsstand der Beteiligungsgesetze in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen und ordnen deren realistische Wirkung auf den Windenergieausbau in den Gemeinden ein.


Moderation:

 

Frau Tomke Lisa Menger – Referentin für Windenergie und Kommunen – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

 

Programm


14:00-14:05 Uhr

Begrüßung

Herr Carlos Kuhlmann – Referent für Windenergie – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

Herr Martin Müller – Vorstand – Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.


14:05-14:30 Uhr

„Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 BauGB – Gamechanger für (mehr) Windenergie an Land?“

Herr Philipp Döhmel – Rechtsanwalt, Referat „Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ – Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB


14:30-14:45 Uhr

Diskussions- und Fragerunde

Frau Tomke Lisa Menger – Referentin für Windenergie und Kommunen – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.


14:45-14:55 Uhr

„Die gesetzlichen Regelungen zur finanziellen Beteiligung an Windenergieanlagen – Schleusen auf für mehr Akzeptanz und Teilhabe?“

Frau Gabi Ikert-Tharun – Rechtsanwältin, Leiterin des Referats „Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ und Partnerin – Ikert-Tharun | Wähling und Partner Rechtsanwälte PartG mbB


14:55-15:10 Uhr

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – praktische Erfahrungen

Herr Gunnar Wobig – Geschäftsführer – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Herr Martin Müller – Vorstand – Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.


15:10-15:25 Uhr

Niedersächsisches Beteiligungsgesetz (NWindPVBetG) – aktueller Stand

Referent/in angefragt

 

15:25-15:55 Uhr

Diskussions- und Fragerunde

Frau Tomke Lisa Menger – Referentin für Windenergie und Kommunen – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.


15:55-16:00 Uhr

Verabschiedung und Ende der Veranstaltung

Herr Carlos Kuhlmann – Referent für Windenergie – Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen / Bremen e.V.

Herr Martin Müller – Vorstand – Landesverband Erneuerbare Energien Mecklenburg-Vorpommern e.V.


Anmeldung: https://www.eventbrite.com/e/gemeindeoffnungsklausel-und-finanzielle-teilhabe-bei-der-windenergie-tickets-788870963287?aff=oddtdtcreator

Rückblick auf das Webinar „Die kommunale Wärmeplanung – Pflichten, Optionen und Tools“

 

Der 06.09.2023 stand beim Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen im Zeichen der Kommunalen Wärmeplanung. Eine sichere und erneuerbare Wärmeversorgung hat in den vergangenen Monaten die Politik, Medien und Gesellschaft intensiv beschäftigt und wird dies bei der Wichtigkeit dieses Themas auch in den nächsten Jahren weiterhin.

 

Um insbesondere Kommunen über die Möglichkeiten und Gesetzgebung rund um die Wärmeplanung zu informieren, hat der LEE gemeinsam mit Abdulraheem Salaymeh von der HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen und Michael Kralemann vom 3N-Kompetenzzentrum Niedersachsen ein Webinar veranstaltet. Dies war einer der Ansätze zur Aufklärung kommunaler Vertreter rund um das Thema Wärmwende. Einleitend hierzu gab es eine Einordnung der gesetzgeberischen Prozesse rund um die Wärmeversorgung durch den LEE Niedersachsen/Bremen.

 

Folgend hat Herr Salaymeh ein inzwischen abgeschlossenes Forschungsprojekt der HAWK vorgestellt, im Rahmen dessen eine konzentrierte Datenerhebung von unter anderem Wärmebedarfs- und Infrastrukturdaten vorgenommen wurden und die Ergebnisse dessen als Open-Source-Daten bereitgestellt sind. Damit kann die Erstellung von Wärmeplänen auf kommunaler Ebene begonnen und unterstützt werden.

 

Im Weiteren hat Herr Kralemann über die Unterschiede in den Technologien und der Wirtschaftlichkeit verschiedener erneuerbarer Wärmeerzeugung informiert. Die Möglichkeiten zur Bereitstellung von grüner Wärme sind ebenso vielfältig wie stets individuell zu betrachten. Für jeden Anwendungsfall vor Ort sind eigene Lösungen erforderlich – und möglich. Dabei sind es häufig die Kombinationen von unterschiedlichen Technologien, die erfolgsversprechend seien.

 

Nach einer regen Teilnahme und der Möglichkeit, im Webinar Fragen zu stellen, haben die Kommunen hoffentlich hilfreiche Informationen mitnehmen können. Der LEE Niedersachsen/Bremen ist stets gerne für weitere Auskünfte zu erreichen.

 

Referenten:
Abdulraheem Salaymeh, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Michael Kralemann, 3N-Kompetenzzentrum Niedersachsen

Rückblick auf das Webinar „Von Zielen zu Taten – Chancen und Möglichkeiten der Windenergieflächenplanung für Kommunen“

 

Am 20. Juni 2023 fand das Webinar „Von Zielen zu Taten – Chancen und Möglichkeiten der Windenergieflächenplanung für Kommunen“ statt, das vom LEE Niedersachsen/Bremen im Rahmen einer Webinar-Reihe für Kommunen durchgeführt wurde. Etwa 100 Teilnehmer nahmen an dieser Veranstaltung teil, die einen Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Windenergieflächenplanung für Landkreise und Gemeinden bot.

 

Zwei Referenten zeigten in ihren Vorträgen Rahmenbedingungen und Praxis der Flächenausweisung auf.  Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt in der Kanzlei von Bredow Valentin Herz, präsentierte die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Windenergieflächenplanung durch Landkreise und Gemeinden. Er erläuterte die relevanten rechtlichen Aspekte und zeigte den Kommunen auf, welche Handlungsspielräume und Gestaltungsmöglichkeiten sie bei der Planung und Ausweisung von Windenergieflächen haben.

 

Dr. Wolfgang Jung, Teamleiter Regionalplanung der Region Hannover, berichtete aus der Praxis und präsentierte Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Überarbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) der Region Hannover. Sein Vortrag bot den Teilnehmern konkrete Einblicke in den Prozess der Windenergieflächenplanung auf regionaler Ebene und veranschaulichte die Herausforderungen und Chancen, mit denen Kommunen konfrontiert sind.

 

Im Anschluss an die Vorträge hatten die Teilnehmer die Möglichkeit, Fragen zu stellen und zu diskutieren. Das rege Interesse und die aktive Beteiligung der Teilnehmer zeigten die hohe Aktualität und Relevanz des Themas in den Landkreisen und Gemeinden.

 

Referenten:

Herr Dr. Jörn Bringewat, Rechtsanwalt, von Bredow Valentin Herz

Herr Dr. Wolfgang Jung, Teamleiter Regionalplanung, Region Hannover

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

REFERENTIN KOMMUNEN

Tomke Lisa Menger

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