Organe des Vereins sind:
Der Verein kann zur Unterstützung seiner Arbeit auch mit anderen Verbänden und Organisationen zusammenarbeiten.
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung von dieser mit ¾ Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Stimmen beschlossen werden.