
Durchbruch bei den Nachgärern – Erlass zurückgenommen
Aufatmen in der Landwirtschaft und der Erneuerbaren-Branche: Nachgärbehälter von Biogasanlagen werden auch künftig weiter als Lagerbehälter angerechnet.
Trends, Ziele und Kontroversen
Energiegewinnung aus Landwirtschaft. Anbau
Energiegewinnung aus
Holz und Forstwirtschaft
Raum für Networking
und Meinungsbildung
Studien, Berichte und Links zur Bioenergie
Aufatmen in der Landwirtschaft und der Erneuerbaren-Branche: Nachgärbehälter von Biogasanlagen werden auch künftig weiter als Lagerbehälter angerechnet.
Die Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat – kurz NDüng-GewNPVO – sorgt für heftigen Widerstand in der niedersächsischen Erneuerbaren-Branche.
Die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes enthält zwar manche Verbesserung für die Erzeuger Erneuerbarer Energien, aber auch zahlreiche Hürden.
In Niedersachsen und Bremen stehen zur Zeit rund 1.700 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von 1.236 Megawatt.
Der LEE setzt sich für den Erhalt und den moderaten der Ausbau der Bioenergie ein.
Trotz eines schwierigen genehmigungsrechtlichen Umfelds konnte 2019 ein Nettozubau von 18 Anlagen verzeichnet werden. Für 2020 erwartet der LEE jedoch einen Rückgang der Anlagenzahl.
Zur Zeit sorgen zahlreiche genehmigungsrechtliche Auflagen dafür, dass ein wirtschaftlicher Betrieb nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist.
Der LEE setzt sich aktiv bei der niedersächsischen Landespolitik für alternative Inputprodukte (Blühpflanzen, Reststoffe) und verstärkten Wirtschaftsdüngereinsatz ein. Dafür praktikable Genehmigungsvorgaben entwickelt werden. Wir stehen im ständigen Gespräch mit den Entscheidungsträgern.
Der bundespolitische Rahmen wird im Strombereich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geliefert. Im Wärmebereich kommen weitere Gesetzgebungen und Verordnunungen dazu.
Die Ausschreibungsvolumina müssen angepasst werden, die in das EEG aufgenommene „Südquote“ darf sich nicht nachteilig auf Anlagenbetreiber im Norden auswirken.
Wir fordern eine Weiterentwicklung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärungsanlagen. Da der energetische Gehalt von Gülle geringer ist als beispielsweise von Mais, und eine Anpassungen der Regelungen, sodass Bestandsanlagen durch Güllevergärung eine Perspektive erhalten.
Das Wasserrecht, das unter anderem über die AwSV – Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – geregelt wird, muss eine praktikable und sichere Gärproduktlagerung gewährleisten.
Wir stehen für einen sicheren Anlagenbetrieb. Dazu benötigen wir umsetzbare und finanzierbare Regelungen.
Biogas, Strom und Wärme aus Biogasanlagen sind wichtige Bausteine unserer zukünftigen Versorgung aus Erneuerbaren Energien. Für viele Landwirtschaftliche Betriebe ist der Betrieb einer Biogasanlage längst ein wichtiges ökonomisches Standbein.
Energiepolitisch ist vor allem die zuverlässige Einspeisung von großer Bedeutung. Genau wie die Wasserkraft liefern Biogasanlagen auch dann Energie, wenn die natürlichen Ressourcen Wind und Sonne nicht zur Verfügung stehen. Die Nutzung hat sektorübergreifend große Vorzüge: Schwerlastverkehr, Wärmeversorgung und Stromversorgung lassen sich über Biogasanlagen abbilden. Dabei läst sich die Bioenergie vergleichsweise gut speichern und kann bei Bedarf sofort abgerufen werden.
Vielfältige Materialien – gute Speicherbarkeit und Einspeisung
Technisch kann eine Biogasanlage eine Vielzahl an Stoffen verarbeiten. Die im Fermenter befindlichen Bakterien vergären Bioabfälle, Nutzpflanzen oder natürliche Abfälle zu Biogas. Dieses Gas wird über Leitungen zu einem Blockheizkraftwerk, dem BHKW, transportiert. Im BHKW wird aus Biogas Strom und Wärme erzeugt.
Biogasanlagen sind in der Lage, ihre Stromerzeugung bedarfsgerecht zu steuern. Wenn Wind- und Solaranlagen keine Energie liefern können, können Biogasanlagen ihre Produktion hochfahren. Die Betriebe können ihre Anlagen auch kurzfristig abschalten, wenn zu viel Strom ins Netz eingespeist wird. Ihre Energieerzeugung ist flexibel und damit vor dem Hintergrund schwankender Bedarfe und Produktion ein wichtiger Baustein der zukünftigen Versorgung aus erneuerbaren Energien.
Nicht nur Biogas und Strom – auch Nahwärme!
Die Hälfte unseres jährlichen Energieverbrauchs verwenden wir zum Heizen. Wärme entsteht als Nebenprodukt der Stromerzeugung. Häufig beziehen kommunale Einrichtungen wie Schulen oder Schwimmbäder Wärme, die in Biogasanlagen erzeugt wurde. Es können aber auch genauso gut Privathaushalte versorgt werden. Eine durchschnittliche Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 190 kW versorgt etwa 100 Haushalte mit klimafreundlicher Wärme. Der Wärmeaspekt ist deshalb so wichtig, weil Deutschland zur Zeit den größten Teil seines Energiebedarfs durch importierte fossile Brennstoffe deckt. Vor allem durch die Einfuhr von Erdgas. Ein großer Teil des Imports dient der Wärmeversorgung. Rein rechnerisch könnten rund 1,3 Millionen Menschen in Niedersachsen und Bremen mit Biogas-Wärme versorgt werden.
Wichtiger Beitrag zur Verkehrswende
Neben der Wärmeversorgung zählt der Verkehrsbereich zu den energieintensiven Sektoren. Insbesondere der Schwerlastverkehr fragt zunehmend klimaneutrale Treibstoffe nach. Muss doch der CO2-Ausstoß gemäß dem Pariser Klimaschutzabkommen um bis zu 42 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Eine Herkulesaufgabe für die ohnehin unter starkem Kostendruck stehende Logistikbranche. Aber keine unlösbare. So fährt ein LKW mit einer Bio-LNG-Füllung bis zu 1.600 Kilometer weit – weit genug für die Routenplanung der meisten Logistiker und Spediteure. Niedersachsens und Bremens Biogasbetriebe stehen bereit, ihren Beitrag zu leisten. Das Biogas muss gereinigt, das enthaltene CO2 entfernt werden. Es entsteht der Kraftstoff Biomethan. Biomethan kann in das bestehende Gasnetz eingespeist und an beliebiger Stelle wieder entnommen werden – beispielsweise an einer Biogastankstelle.
Rund ein Viertel Niedersachsens ist Waldfläche. Niedersachsen verfügt nach Bayern und Baden-Württemberg über die größten Forste. Damit prägt der Wald das Landschaftsbild Niedersachsens nachhaltig. Der Wald – oder Forst – liefert als Ressource für Erneuerbare Energien einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von CO2 und zum Klimaschutz.
Holz, der nachwachsende Rohstoff – nicht nur aus dem Wald.
Wenn man Holz energetisch nutzt, wird das im Baum gespeicherte CO2 wieder frei, das er zuvor in seinen Wachstumsjahren aufgenommen hat. Betrachtet man nun lediglich einen einzelnen Baum isoliert vom restlichen Wald, würde es theoretisch entsprechend genau die gleiche Wachstumszeit eines neuen Baumes dauern, bis diese frei gewordene Menge Kohlenstoff wieder aus der Luft aufgenommen und im Holz gespeichert wurde. In der Sekunde, in dem das CO2 indes wieder frei geworden ist, wird dieses durch das Wachstum des Waldes in Deutschland bereits wieder kompensiert. Dies bedeutet, dass bilanziell immer die gleiche Menge Holz im Wald vorhanden und entsprechend auch ebenso die gleiche Menge CO2 gebunden ist. Das macht die energetische Nutzung von Holz, mit geringfügigen Abstrichen durch den Energieaufwand für die Holzernte und die Weiterverarbeitung zum Brennstoff, weitgehend CO2-neutral. (Quelle: Fachverband Holzenergie im BBE)
Der Fachaustausch sowie Regionalgruppentreffen richten sich an Akteure der Biogasbranche. Hier wird beispielsweise der Stand der aktuellen Gesetzgebungsverfahren, Genehmigungen und Verordnungen besprochen, etwa zur BImSchV, der AwSV oder der TRAS 120.
Silke Weyberg