Luftverteidigungsradare gefährden Windausbau

Über 9.000 Quadratkilometer in Niedersachsen betroffen

Heute berät der Verkehrsausschuss des Bundestages über das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Genehmigungsbeschleunigungsgesetz). Die Entscheidungen haben massive Auswirkungen auf den Windausbau in Niedersachsen. Der LEE Niedersachsen/Bremen fordert daher nachdrücklich, stationäre Luftverteidigungsradare aus dem Entwurf zu streichen.
 
LEE Vorstandsmitglied Horst Mangels ist alarmiert: „Niedersachsen ist mit zwei Standorten betroffen. Damit wäre das 2,2% Ausbauziel und der zeitliche Ausbauhorizont für die Windkraft massiv gefährdet. Die zwei militärischen Radare in Niedersachsen jetzt mit einem Prüfradius von je 50 Kilometern zu versehen, hätte einen gewaltigen Flächenfraß zur Folge – Allein in Niedersachsen würden mehr als 9.000 Quadratkilometer Fläche unter die Bundeswehrprüfung fallen. Mit Brockzetel im Landkreis Aurich und Visselhövede im Landkreis Rotenburg/Wümme sind Gebiete mit besonders hohem Windpotenzialen betroffen.“
 
In den 50 Kilometer-Radien könnten nach dem aktuellen Stand des Entwurfs Bauwerke verhindert werden, wenn sie „stationäre militärische Einrichtungen zur Kontrolle des Flugbetriebs“ stören „können“. Gemäß dieser Formulierung müsste nicht einmal der Beweis einer Störung erbracht werden – eine bloße Vermutung würde genügen. Sogar für den Fall, dass die Bundeswehr in diesen Radien nur prüfen, aber nicht kategorisch ablehnen würde, entstünde beim geplanten Windzubau in Niedersachsen ein neues Bürokratiemonster – sowohl auf Seiten der Branche als auch auf Seiten der Bundeswehr.
Niedersachsen befasst sich aktuell mit der Umsetzung der Flächenziele, die dann in die Regionalen Raumordnungen einfließen. Diese berücksichtigen schon momentan die militärischen Belange, sehen in der Berücksichtigung der beiden Radare bisher keine Ausbauhemmnisse.
 
„Es besteht kein Anlass, militärische Radare im Rahmen des zivilen Luftverkehrsgesetzes zusätzlich zu schützen. Dem Schutz dieser Anlagen ist schon mit entsprechenden Regelungen im Baugesetzbuch genüge getan. Diese Regelung würde die Windausbauziele und damit die bisherigen durchaus positiven Gesetzesvorhaben im Bund und in Niedersachsen konterkarieren“, so Horst Mangels.