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Niedersächsisches Landesraumordnungsprogramm fördert Ausbau von Freiflächen-Photovoltaikanlagen

LEE sieht Nachbesserungsbedarf bei Windenergie

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das neue Landesraumordnungsprogramm verabschiedet. Der LEE begrüßt, dass Flächen, die unter „landwirtschaftlichem Vorbehalt“ stehen, künftig für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die Kommunen beplant werden können.


Dazu LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg: „Wir erkennen den Erhalt landwirtschaftlicher Flächen für die Ernährungssicherung, aber auch als raumbedeutsamen und die Kulturlandschaft prägenden Wirtschaftszweig ausdrücklich an. Gleichzeitig ist deren Nutzung im Energiesektor für die Energiewende notwendig und für die landwirtschaftlichen Betriebe und den ländlichen Raum eine Chance, Wertschöpfung gerade auf ertragsschwachen Standorten zu erhalten.“


Mona von Baumbach, LEE-Referentin für Solarenergie, ergänzt: „Wir haben hier großes Vertrauen in die kommunale Planung. Wir haben als LEE erst kürzlich einen Leitfaden veröffentlicht, der eine Orientierungshilfe für Gemeindevertretungen bietet, die sich mit der Beantragung und der konkreten Aufstellung von Bauleitplänen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschäftigen.“


Historische alte Waldstandorte behindern Energiewende


Mit Blick auf die Windenergie begrüßt der LEE, dass die Errichtung von Windenergieanlagen in niedersächsischen Forsten künftig möglich ist. Durch die behutsame Öffnung der Wälder wird das für die Energiewende notwendige Flächenpotenzial deutlich erhöht.


Dazu Silke Weyberg: „Allerdings wird das Potenzial über das Landesraumordnungsprogramm nicht ausgeschöpft. Sogenannte Historische alte Waldstandorte werden über das LROP kategorisch für Windenergieanlagen ausgeschlossen. Da dieser unscharf definierte Begriff selbst auf vollversiegelte Flächen angewendet wird, fordern wir eine zügige Nachbesserung im LROP.“


Der LEE hatte vorgeschlagen, auf die Ausweisung von Vorrang-gebietern Wald im LROP zu verzichten. Stattdessen sollte die Regionalplanung beauftragt werden, ökologisch bedeutsame Wälder im Abwägungsprozess angemessen zu berücksichtigen.