Beitragsbild 1200x630px14

Energiepreisbremse: Niedersächsische Biogasbranche massiv gefährdet

Ausnahme von Abschöpfungsmechanismus zwingend notwendig

Der Deutsche Bundestag hat sich heute in seiner ersten Lesung mit dem Strompreisbremsengesetz befasst. Das Gesetz behandelt unter anderem die Abschöpfung von Strommarkterlösen von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Der LEE sieht den Entwurf kritisch.


Investitionssicherheit muss vor Abschöpfung gehen


LEE-Geschäftsführerin Silke Weyberg erklärt: „Eine Abschöpfung der Erlöse muss immer die notwendigen Investitionen in den Ausbau der Erneuerbaren Energien berücksichtigen. Das erreicht der vorliegende Entwurf nicht. Insbesondere Biogasanlagebetreiber, die sich systemdienlich aufgestellt haben, sind die Verlierer der jetzigen Vorlage. Wir setzen auf die Arbeit des Parlaments, hier zielführend Änderungen herbeizuführen.“


„Der Entwurf wird den massiv gestiegenen Betriebskosten der Anlagen nicht gerecht. Damit stehen der Betrieb und die Weiterentwicklung einer ganzen Branche vor einer massiven Gefährdung. Auch die Versorgungssicherheit in der flexiblen Stromerzeugung und in regionalen, grünen Wärmenetzen wird damit in Frage gestellt,“ so Weyberg weiter.


Ausnahmen sind möglich


LEE-Bioenergiereferent Joost Kuhlenkamp ergänzt: „Eine Ausnahme der Biogasanlagen aus einem solchen Abschöpfungsmechanismus ist notwendig und juristisch möglich. Die Aussagen von verschiedenen Abgeordneten im Bundestag zu der Sondersituation dieser Anlagen sind richtig. Im parlamentarischen Verfahren gilt es zu einer Ausnahme von Biogas zu kommen, ebenso wie es bereits für Biomethan der Fall ist.“