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LEE: Südquote schadet der Energiewende in Norddeutschland

Die EU genehmigt deutsche Südquote in der Biomasseausschreibung und verschlechtert damit Ausschreibungsbedingungen

Gemeinsam mit weiteren energiepolitischen Gesetzen hat die EU-Kommission die sogenannte Südquote für Biomasse- und Biomethanausschreibungen aus dem EEG 2021 genehmigt. Mit dieser Quote wird ein Mechanismus aktiviert, der in den Ausschreibungen für Biogasanlagen einen Mindestanteil von Gebotszuschlägen in Süddeutschland vorgibt. Damit soll ein Vorteil für diese Anlagen eingeführt werden, um vermeintliche finanzielle Nachteile gegenüber Anlagen im übrigen Deutschland auszugleichen.


Die Südquote ist allerdings so gestaltet, dass bei zu geringen Ausschreibungsteilnahmen aus der Südregion auch Zuschläge für Anlagen aus den übrigen Bundesländern nicht erteilt werden können, obwohl diese eingereicht wurden. In diesem Fall würden die politisch geforderten Ausschreibungszuschläge nur deshalb nicht erfüllt werden, weil zu geringe Ausschreibungsteilnehmer in der Südregion gefunden wurden.


Einführung einer Südquote bedroht die niedersächsische Energiewende

 

Dazu LEE-Vorstandsmitglied Thorsten Kruse: „Dass bei künftigen Ausschreibungen nun zusätzlich zu den in keinem Fall auskömmlichen Ausschreibungsbedingungen auch noch die Südquote greifen soll, bedroht die stark benötigten, flexiblen Biogas- und Biomethananlagen zusätzlich. In der Gesetzgebung zum Strompreisbremsengesetz wurden richtigerweise die massiven Mehrkosten für Biogasanlagenbetreiber festgestellt, die die bereits zuvor kaum auskömmlichen Ausschreibungshöchstwerte zusätzlich belasten.“

„In dem Schreiben der EU-Kommission zur Genehmigung der Südquote werden die Stromgestehungskosten einer 540 Kilowatt-Biogasanlage im Norden mit 24,97 Cent pro Kilowattstunde beziffert,“ so Kruse weiter.


Appell an Bundesnetzagentur: Südquote nicht umsetzen!

 

„In der letzten Ausschreibung lag der Gebotshöchstwert für bestehende Biogasanlagen bei 18,22 Cent pro Kilowattstunde. Hier zeigt sich eine erhebliche Lücke zwischen den Ausschreibungsbedingungen und der betriebswirtschaftlichen Realität, welche politisch zwingend aufgegriffen werden muss mit einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Durch die nun genehmigte Südquote verschärft sich die Situation für niedersächsische Anlagenbetreiber zusätzlich und es droht der flächendeckende Verlust von bestehender, nachhaltiger und flexibler Anlagenleistung im Norden. Wir fordern die Bundesnetzagentur deshalb auf, die Südquote nicht umzusetzen,“ so Kruse abschließend.


Energiewende muss durch flexible Biogasanlagen abgesichert werden

 

Wie stark die Südquote zukünftige Ausschreibungen nachteilig zu verändern droht, zeigt ein Blick auf die Biomethanausschreibung aus Dezember 2021: Bezuschlagt wurden in dieser Ausschreibungsrunde insgesamt 21 Anlagen, wovon nur zwei in der Südregion errichtet werden sollen. Die Einführung einer Südquote bedroht die niedersächsische Energiewende, da durch die künftig zu erwartenden Ausbauzahlen für Windenergie- und Photovoltaikanlagen auch zunehmend die Ausgleichsfähigkeit durch flexible Biogasanlagen elementar benötigt wird.

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