
LEE: Ausschreibungsbedin-gungen bei Biomasse behindern grüne Kraftwerksstrategie
Die Bundesnetzagentur hat am 6. Dezember die Ergebnisse der Oktober-Ausschreibung für Biomasseanlagen veröffentlicht.
Auf ein Wort!
Die Moorschutzstrategie der Bundesregierung kommt fast unbeachtet daher. Es herrscht Einigkeit, effektiver Moorschutz ist Klima- und Artenschutz und muss gewährleistet und umfassend ausgebaut werden, um CO2-Emissionen zu reduzieren. Das Diskussionspapier zur Strategie enthält bei genauerem Hinsehen dann aber doch Absätze, die aus Sicht der Erneuerbaren Energien genauer unter die Lupe genommen werden sollten. Das Kartenmaterial macht deutlich, dass die geplanten Schutzmaßnahmen gerade in den moorreichen norddeutschen Regionen und insbesondere in Niedersachsen, dort vor allem im Nordwesten, Umsetzung finden müssen.
Das schafft Betroffenheit für Erneuerbare Energien, wo beispielsweise auf wiedervernässten Flächen das Repowering von Bestandswindanlagen durch die Moorschutzmaßnahmen zur Disposition stehen könnte. So ist im Diskussionspapier des Bundes auf Seite 8 zu lesen, dass neben Siedlungs- und Verkehrsinfrastrukturen auch Windkraft- und Photovoltaikanlagen, die auf Moorböden installiert wurden, als Hindernisse für Wiedervernässungen betrachtet werden.
Die Errichtung weiterer „Bauten“ auf entwässerten Moorböden soll daher „dringend vermieden“ werden. Diese Ziele können Auswirkungen bei der zukünftigen Flächenausweisung bzw. der Schaffung von Planungsrecht haben, gegebenenfalls aber auch in BImSchG-Genehmigungsverfahren Windenergieprojekte verhindern. Speziell können Bauweisen für Fundamente von Windenergieanlagen oder die Bodenverankerung von PV-Anlagen eingeschränkt werden. Solcher Art Konkurrenzkonflikte zwischen Klimaschutzmaßnahmen sollten wir vermeiden – durch die entsprechende Ausgestaltung der Moorschutzstrategie und kluge Abwägung von Restriktionen.
Angesichts der Ansprüche an die Erneuerbaren Energien zur Sicherung unserer zukünftigen klimaneutralen Energieversorgung einerseits und angesichts der vielfachen bestehenden Restriktionen für deren Ausbau andererseits bedarf es dringend einer verantwortungsvollen Handhabung weiterer Ausschlusskriterien. Wir fordern daher substantiierte und verantwortungsvoll durchgeführte Einzelfallprüfungen bezüglich Erneuerbare-Energien-Anlagen und die diesbezügliche Vermeidung von Pauschalaussagen beim Moorschutz – Klimaschutzinteressen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die Bundesnetzagentur hat am 6. Dezember die Ergebnisse der Oktober-Ausschreibung für Biomasseanlagen veröffentlicht.
Wie geht es mit dem Windenergieausbau in Niedersachsen weiter? Darüber diskutierte heute der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz des Niedersächsischen Landtags.
Der Klimawandel ist Realität, die Ausbauziele für das Gelingen der Energiewende sind von der Politik formuliert. Doch wo kommen angesichts des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels die Arbeitskräfte her, die die Erneuerbaren-Branche so dringend benötigt?
Zur diesjährigen Tagung des LEE-Mitglieds „Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Niedersachsen und Schleswig-Holstein e.V.“ trafen sich rund 40 Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Wasserkraftwerken aus Norddeutschland im Gronauer Ortsteil Banteln.
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