
Fehlende beihilferechtliche Genehmigungen bremsen Klimaschutz in Niedersachsen aus
Brüssel macht auch niedersächsischen Betreibern regenerativer Energieanlagen einen Strich durch die Rechnung. Grund ist die fehlende beihilferechtliche Genehmigung.
Landvolk Niedersachsen und LEE begrüßen Regelung zu Biogasanlagen
Aufatmen in der Landwirtschaft und der Erneuerbaren-Branche: Nachgärbehälter von Biogasanlagen werden auch künftig weiter als Lagerbehälter angerechnet. Im Januar war bekannt geworden, dass Nachgärer im Rahmen der Düngeverordnung rückwirkend zum 1. Januar nicht mehr für die Lagerraumberechnung anerkannt werden sollten.
Das Landvolk Niedersachsen und der LEE haben daraufhin gemeinsam erfolgreich beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium mit CDU-Agrarpolitikern interveniert. Eine erneute Klärung ergab, dass Nachgärer in Abhängigkeit von der Anlagenfütterung und damit zusammenhängenden anlagenbezogenen Verweilzeiten anerkannt werden dürfen. Dank der politischen Unterstützung gilt nun weiterhin die bisherige Vorgehensweise.
Erlass zum 01.01. zurückgenommen
Im Detail bedeutet das, dass der Erlass „Nachgärer ist keine Lageranlage“ rückwirkend zum 1. Januar 2021 zurückgenommen wird. Die Gärrestlagerraumberechnung erfolgt weiterhin nach der Verfahrensbeschreibung der Landwirtschaftskammer: Der Nachgärer kann wieder anteilig – bis maximal 70 Prozent – Gärrestlagerfunktion übernehmen.
Wäre der Erlass wie ursprünglich geplant in Kraft getreten, hätte dies das Aus für zahlreiche niedersächsische Biogasanlagen bedeutet. “Der Nachgärer wäre bei der Berechnung der Lagerraumkapazität von Biogasanlagen nicht berücksichtigt worden, sodass zusätzlicher teurer Lagerraum hätte gebaut werden müssen. Dazu wären die meisten Biogasanlagenbetreiber finanziell nicht in der Lage gewesen. Das Ziel vermehrter Wirtschaftsdüngervergärung wäre somit in weite Ferne gerückt“, erklärt dazu Jochen Oestmann, Ausschussvorsitzender „Regenerative Energien beim Landvolk Niedersachsen.
Ein Schritt in die richtige Richtung
Für Silke Weyberg, LEE-Geschäftsführerin, ist die Rücknahme des Erlasses daher ein Schritt in die richtige Richtung: „Die Lageproblematik ist zentral. Der Wegfall des Nachgärers als Lager hätte zur Folge gehabt, dass die Wirtschaftsdüngervergärung gesunken wäre. Das Gegenteil wollen wir erreichen. Im Sinne des Klimaschutzes wollen wir diese Steigerung, was ein Bündel an abgestimmten Maßnahmen erfordert. Hierzu wird das Biogasforum Vorschläge unterbreiten.“
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Aufatmen in der Landwirtschaft und der Erneuerbaren-Branche: Nachgärbehälter von Biogasanlagen werden auch künftig weiter als Lagerbehälter angerechnet.