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Niedersachsens Landeskabinett billigt Windenergieerlass

Wichtige Grundlage für Windenergieausbau in Niedersachsen

Das niedersächsische Kabinett hat heute den Windenergieerlass gebilligt. Der Erlass regelt die Rahmenbedingungen für den dezentralen Ausbau der niedersächsischen Windkraft. Der LEE sieht eine zentrale Forderung erfüllt: die Ausweisung eines Flächenziels für den Zubau von Windkraftanlagen, 2,1 Prozent ab 2030. Der 2016 beschlossene Windenergieerlass sah lediglich ein Flächenziel von 1,4 Prozent der Landesfläche bis 2050 als Ausbauziel vor. Der LEE hatte die Novellierung des Windenergieerlasses verbandsseitig begleitet, um mehr Rechtssicherheit für Windkraftprojektierer zu schaffen.
Der Erlass dient Kommunen als Grundlage für ihre Planungen mit Blick auf den Aus- und Zubau von Windkraftanlagen. So regelt der Erlass unter anderem Fragen der Raumordnung und der Bauleitplanung sowie das Zusammenspiel von Artenschutz und Anlagenbetrieb.

Flächenziel ist zu gering

 

LEE-Vorsitzende Bärbel Heidebroek erklärt dazu: „Wir erkennen an, dass sich die niedersächsische Landesregierung unter Federführung des Umweltministeriums integrativ um Lösungen bemüht hat. Es muss nun allen Akteuren bewusst werden, dass das avisierte Landesflächenziel von 2,1 Prozent ab 2030 schon jetzt wirksam wird. Das Land beschreibt im Erlass die Ausbauverantwortung der Kommunen, in deren Hand die Kommunalplanung liegt. Der Erlass ist gerade vor dem Hintergrund der langen Laufzeit der Raumordnungsprogramme eine deutliche Aufforderung an die Kommunen, schon jetzt in den laufenden Regionalen Raumordnungsverfahren so viel Landkreisflächen wie möglich auszuweisen, um gemeinsam das Gesamtflächenziel von 2,1 Prozent zu erreichen und die Energiewende zu gestalten. Bezüglich der neuen Regelung zum Windkraftausbau im Forst hätten wir uns noch größeren Mut und verbindlichere Vorgaben gewünscht. Die grundsätzliche Bereitschaft das Thema in den Blick zu nehmen, erkennen wir aber positiv an.“

Marie Kollenrott, stellvertretende LEE-Geschäftsführerin, ergänzt: „Der Erlass ist ein Puzzlestück hin zu mehr Klimaschutz durch die Energiewende in Niedersachsen. Wir erwarten nun, dass die Landesregierung über die Neuordnung der Landesraumordnung Vorgaben für zu erreichende Flächenziele vor Ort macht. Selbst der Bundeswirtschaftsminister hat nun spät erkannt, dass erheblich mehr Fläche für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, insbesondere für Wind- und Solarenergie bereitgestellt werden muss und will verbindliche Ziele für die Länder definieren. Flächenziele für Länder sind jedoch gleichbedeutend mit einem zügigen Ausbau in den Kommunen. Wir konnten im Rahmen einer Studie nachweisen, dass zahlreiche Landkreise ein erhebliches Potenzial aufweisen, das genehmigungsrechtlich gehoben werden muss. Ausweichmanöver und Verweigerungshaltung einzelner Kommunen sind angesichts des dramatisch voranschreitenden Klimawandels mit all seinen Folgen nicht mehr akzeptabel und unverantwortlich. Der Erlass ist ein Kompromisspapier, aber dennoch sind wir dem niedersächsischen Umweltminister für seine Haltung in schwierigen Verhandlungen dankbar. Der Erlass hat durch deutliche Formulierungen an Klarheit in der Aufgabenbeschreibung für die Kommunen gewonnen.“

 

„Jeder einzelne Entscheidungsträger vor Ort ist gefragt“

Horst Mangels, LEE-Vorstandsmitglied: „Minister Altmaier greift mit seiner Forderung, dass die Länder verbindliche Areale für die Windkraft ausweisen, exakt unsere Forderungen auf – aber um Jahre zu spät. Die jüngsten Unwetterkatastrophen haben gezeigt, dass die Verantwortlichen in den Landkreisen ihre ablehnende Haltung gegenüber den Erneuerbaren Energien sofort aufgeben müssen. Die Landkreise müssen jetzt handeln, damit der Klimaschutz überhaupt eine Chance hat!“
Der LEE hält den aktuell vom Bundeswirtschaftsministerium prognostizierten Strombedarf von 645 bis 665 Terawattstunden für 2030 für deutlich zu niedrig angesetzt. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht sogar von einem Bruttostromverbrauch von 745 Terra Wattstunden im Jahr 2030 aus, um das 65 %-Treibhausgas-Minderungsziel zu erreichen.