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Zubaurate bei Windenergie in Niedersachsen im ersten Halbjahr positiv

Branchenverband mahnt Verbesserungen bei Umsetzung der Energiewende an

Im ersten Halbjahr 2023 betrug der Brutto-Zubau an Windenergie in Niedersachsen 52 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 267 Megawatt. Der Netto-Zubau, der den gleichzeitig erfolgten Rückbau an Anlagen und Leistung berücksichtigt, beläuft sich auf lediglich 198 Megawatt. In Niedersachsen sind somit aktuell 6.149 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 12.300 Megawatt installiert.


Dies geht aus heute veröffentlichten Zahlen hervor, die die Deutsche WindGuard im Auftrag des BWE Bundesverband WindEnergie und des VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau erhoben hat. Im Vorjahres-Vergleichszeitraum betrug der Leistungs-Netto-Zubau lediglich 136 Megawatt.


Dazu Horst Mangel, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Niedersachsen-Bremen und LEE-Vorstandsmitglied: „Wir freuen uns über den Zuwachs im Verhältnis zum letzten Jahr und erkennen den politischen Willen zur Umsetzung der Energiewende in Berlin und den Bundesländern Niedersachsen und Bremen an.


Wenn wir aber wirklich das Ziel von 48 Gigawatt durch den Einsatz von Windenergie bis 2045 in Niedersachsen erreichen wollen, müssen wir uns deutlich stärker anstrengen. Rein rechnerisch müssten wir in diesem Jahr 715 Megawatt an Onshore-Windenergie zubauen, also im zweiten Halbjahr noch einmal mehr das Doppelte gegenüber dem ersten Halbjahr,“ so Mangels.


Projektzeiten werden länger, nicht kürzer


Mangels weiter: „Wir haben es mit einer Vielzahl an Gründen zu tun, warum der Ausbau nur langsam vorankommt.  Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Fachagentur Windenergie zeigt, dass es mittlerweile acht Jahre vom Start eines Windenergieprojekts bis zur Inbetriebnahme der Anlagen dauert. Bei einer Branchenbefragung im Herbst 2014 waren es noch fünfeinhalb Jahre.“


Bürgerbeteiligung ja, aber mit Gestaltungsmöglichkeiten


Mangels führt weiter aus: „Der LEE begrüßt die geplante gesetzliche Ausweisung von Windflächenzielen für die niedersächsischen Planungsregionen. Die gleichzeitig in diesem Gesetzesverfahren geplante Bürgerbeteiligung sieht eine verpflichtende Beteiligung von Kommunen sowie von Bürgerinnen und Bürgern an Wind- und Solarenergieprojekten vor. Die Umsetzung halten wir, wie auch die anderen beteiligten Branchenverbände, für nicht zielgerichtet und zu bürokratisch.


Es besteht die Gefahr, dass die Wirtschaftlichkeit von Windenergie- und Solarprojekten deutlich gemindert, die Planung von Repowering-Vorhaben erschwert wird und der bürokratische und personelle Mehraufwand steigt. Die Branche steht zur finanziellen Beteiligung von Kommunen, wie sie in der Praxis gezeigt hat. Sie muss aber Kommunen und Projektierern Freiräume in der Ausgestaltung der Zusammenarbeit lassen.“


Kommunale Öffnungsklause im Baugesetzbuch begrüßt – Gemeinden sollen selbst planen können

„Richtig finden wir, dass die Bundesregierung die kommunale Öffnungsklausel im Baugesetzbuch umsetzt. Das bedeutet, dass die Gemeinden selbst planen können. Wir gehen davon aus, dass durch diese positive Gemeindeöffnungsklausel die Verfügbarkeit von Flächen steigt und der Ausbau von Windenergie beschleunigt wird. Auf Grund der Größe der Windanlagen und des dadurch notwendigen Netzanschlusses wird die Konzentration von Standorten nicht gefährdet. Die von vielen Kommunen befürchtete Verspargelung der Landschaft ist nicht zu befürchten,“ so Mangels abschließend.

In Bremen wurden im ersten Halbjahr 2023 keine Anlagen in Betrieb genommen.