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Bewertung des niedersächsischen Koalitionsvertrags aus Windenergiesicht

Ausweisung von Flächenzielen spielt eine wichtige Rolle

Am 8. November 2022 kam die neue rot-grüne Landesregierung Niedersachsens zu ihrer konstituierenden Sitzung im niedersächsischen Landtag zusammen. Die Grundlage für die 5-jährige Legislatur der Koalition liefert der 139 Seiten umfangreiche Koalitionsvertrag.
 

Prominent und der absoluten Dringlichkeit entsprechend findet sich das Thema Energie und Klima neben Umwelt, Bauen und Wohnen bereits im ersten Kapitel wieder und wird dort umfangreich behandelt.

Was wäre ein Koalitionsvertrag und ein Start in eine neue Regierungszeit, wenn nicht zuallererst die eigenen Klimaziele deutlich verschärft werden. Seit geraumer Zeit gehört das wohl zum guten Anstand ein jeder neuen Legislatur. Klimaneutralität mit Netto-Null Emissionen soll über den Senkungspfad der Treibhausgasemissionen von mindestens 75% bis 2030 und mindestens 90% bis 2035 zum Vergleichsjahr 1990 bis spätestens 2040 erreicht werden. Hohe Ziele benötigen weitgreifende Maßnahmen, welche die Ambitionen zum Erfolg führen sollen. Diese sind dann auf den nächsten rund 18 Seiten des Vertrages aufgeschlüsselt.


Gründung einer Task Force Energiewende geplant

 

Ein zentrales Thema, welches immer wieder von verschiedenen Erneuerbaren Verbänden gefordert wird, ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dazu soll im Sinne des überragenden öffentlichen Interesses von Erneuerbaren Energien, welches in der Novelle des EEG 2021 festgesetzt wurde, ein Klimavorrang rechtsverbindlich in Landesgesetzen verankert werden.


Für den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien Infrastruktur soll ein detaillierter Plan zu Ausbau- und Importbedarfen erarbeitet und mit einem digitalen Dashboard ergänzt werden, in dem die Erreichung der Ausbauziele, aufgeschlüsselt nach Regionen, einsehbar ist. Darüber hinaus setzen die Koalitionspartner auf flankierende Maßnahmen bezüglich einer besseren personellen Ausstattung der entsprechenden Behörden, einem Einbezug aller Interessen, im Sinne einer „Taskforce Energiewende“, besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Energiebranche, dem Naturschutz, der Landwirtschaft und der kommunalen Spitzenverbände sowie dem Einbezug der Interessen und Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dazu soll einerseits eine finanzielle Beteiligung durch die Anlagenbetreiber verpflichtend werden und andererseits in Konfliktfällen eine Mediation zwischen Konfliktpartnern vor Ort unterstützt werden.


Flächenziele müssen rechtsverbindlich festgesetzt werden

 

Die Träger der Regionalplanung sollen so schnell wie möglich, aber bis spätestens 2026, 2,2 % der Landesfläche als Windenergiegebiete rechtsverbindlich festsetzen. Teilziele für jeden Planungsraum werden dazu in einem Landesgesetz festgesetzt. Geknüpft an ein Ausbauziel von 1,5 GW Onshore Leistung, wird bei Bedarf die Flächenausweisung auf 2,5% heraufgesetzt, falls man bei der jährlichen Überprüfung merkt, dass man die Leistungsziele mit 2,2% der Fläche nicht erreichen wird. Simultan soll mithilfe von Artenhilfsprogrammen und einem regelmäßigen Monitoring windsensibler Vogel- und Fledermausarten dafür gesorgt werden, dass sich Arten- und Klimaschutz nicht im Wege stehen.


Neben diesen grundsätzlichen Ausbauplänen der Landesregierung adressiert der Koalitionsvertrag einen weiteren bunten Strauß an Plänen und Maßnahmen, welche die verbrauchernahe Versorgung, eine intelligente Verteilung und die effiziente Speicherung mit und von erneuerbaren Energien flankieren sollen.


Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Landesverband Niedersachsen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen