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Biogasinventur 2021 veröffentlicht

LEE fordert, starres Genehmigungsrecht anzupassen

Im März veröffentlichte das 3N Kompetenzzentrum die Biogasinventur für das Jahr 2021. Mit diesem wichtigen Brancheneinblick werden Daten, Entwicklungen und Ausblicke für die Biogasanlagen in Niedersachsen recherchiert und dargestellt. So lassen sich beispielsweise Veränderungen in der Anlagenflexibilisierung, der Substratherkunft oder der regionalen Verteilung erkennen. Die Biogasinventur stellt somit eine wichtige Datengrundlage für den Erfolg der Energiewende dar und muss in der niedersächsischen Betreiberschaft sowie in der Politik unbedingt Beachtung finden.

 

Niedersachsen erstmalig nicht mehr führend bei Anlagenleistung

 

Im Jahr 2021 waren demnach in Niedersachsen 1676 Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von 1352 Megawatt und einer Bemessungsleistung von 890 Megawatt in Betrieb. Seit der letzten Biogasinventur aus dem Jahr 2018 sind somit netto 14 Anlagen dazugekommen, bei einer Neuinbetriebnahme von knapp 200 MW an installierter Leistung. Erstmals ist Niedersachsen allerdings nicht mehr führend bei der Anlagenleistung, in Bayern waren demnach in 2018 1445 Megawatt in Betrieb, bei einer deutlich höheren Anlagenzahl von 2674. Die in Niedersachsen neu gebauten Biogasanlagen sind in Gänze Güllekleinanlagen bis 75 Kilowatt installierter Leistung. Der Leistungszuwachs ist also zum Großteil auf Nachflexibilisierungen existierender Anlagen zurückzuführen.

 

LEE fordert, gesicherte Leistung zwingend auszubauen

 

Mit 1352 Megawatt flexibler Leistung stellen Biogasanlagen einen großen Anteil der regelbaren Kraftwerksleistung in Niedersachsen dar, und dies in erneuerbarer Form. Mit der festgestellten Flexibilisierung ist weiterhin eine Dynamik zu erkennen, in Anbetracht der im Norden deutlich zunehmenden volatilen Stromerzeugung aus Wind und Sonne genügt diese aber nicht den künftigen Anforderungen an die Netzstabilität. Entsprechend ist diese gesicherte Leistung der Biogasanlagen in erheblichem Maße auszubauen und zwingend zu erhalten. Hierfür sind sowohl bundes-, als auch landespolitische Maßnahmen erforderlich, welche wir als Verbändelandschaft kommunizieren und verstärkt einfordern müssen.

 

Versorgung durch Abwärme um 36 Prozent gestiegen

 

Neben zunehmendem Flexibilisierungsgrad ist auch eine gesteigerte, externe Nutzung der entstehenden Wärme festzustellen. Demnach stieg die für die Wärmeversorgung von Haushalten, öffentlichen Gebäuden, Gewerbe und Landwirtschaft genutzte Abwärme von Biogasanlagen von 2018 auf 2021 um 36 Prozent. Insgesamt macht diese Art der Wärme 26 Prozent der in Niedersachsen genutzten grünen Wärme aus, mit steigender Tendenz. Dies ist gerade im ländlichen Raum besonders wichtig, da dort eine elektrische Wärmeversorgung von älteren Bestandsgebäuden zumindest erschwert ist.

 

Keine Diskriminierung von Wärme aus Bioenergie

 

Die bestehenden Wärmenetzen stellen ein großes Potenzial zur breiteren Versorgung von ganzen Gemeinden mit erneuerbarer Wärme dar. Dabei bieten künftig neben Wärmespeichern weitere grüne Wärmequellen zur Ergänzung der Biogasversorgung eine technische und auch wirtschaftliche Option. Die aktuelle Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz muss hier die richtigen Weichen stellen, damit auch im ländlichen Raum genügend realistische Heizoptionen möglich sind und keine Diskriminierung der Wärme aus Bioenergie erfolgt. Es wäre nicht zu vermitteln, wenn sich plötzlich auch bereits grün und krisensicher versorgte Haushalte mit Wärmenetzanschluss Sorgen um ihre Heizungen machen müssten.

 

Keine großen Veränderungen bei Einsatzstoffen

 

Die Biogasinventur monitort zusätzlich die Entwicklungen in der Substratnutzung. Hieraus lassen sich wichtige Marktbewegungen und die Verfügbarkeiten unterschiedlicher Biomasse erkennen. Im Vergleich zur Inventur aus dem Jahr 2018 sind keine großen Veränderungen der Einsatzstoffe festzustellen, die in Biogasanlagen genutzte Menge an Energiepflanzen und Abfallstoffen sank geringfügig, gleichzeitig wurde mehr Wirtschaftsdünger eingesetzt. Damit ist die Summe des Substrateinsatzes in etwa gleichgeblieben, bei einer Erhöhung des Anteils von Wirtschaftsdüngern und Abfallstoffen auf etwa 43 Prozent. Gleichzeitig machen die 13,1 Millionen Tonnen eingesetzter Anbaubiomasse allerdings 82 Prozent der gelieferten Energie aus.

 

Anbaubiomasse muss erhalten bleiben

 

Dies zeigt eindrücklich, dass, obwohl möglichst alle anfallenden Reststoffe in der Vergärung genutzt werden müssen, ein Erhalt oder die Ausweitung der Produktion von Biogasanlagen nur bei einem Erhalt der Anbaubiomasse möglich ist. Auch wenn der Anteil der eingesetzten Energiepflanzen bereits sinkt und mutmaßlich weiter sinken wird, ist es nicht realistisch, dass der Anlagenbetrieb flächendeckend auf einen primären Einsatz von Reststoffen umgestellt werden kann. Die nachhaltigen Potenziale der Anbaubiomasse müssen zwingend in der politischen Diskussion stärker betrachtet und weiter erschlossen werden.

 

Eine interessante Betrachtung seitens 3N fällt auf den Anteil des anfallenden Wirtschaftsdüngers, der in einer Biogasanlage vergoren wird. Die möglichst vollständige energetische Nutzung der niedersächsischen Gülle- und Mistmengen ist nicht nur erklärtes politisches Ziel, sondern auch eines der mächtigsten Werkzeuge zur Senkung der Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft. Im Vergleich zu 2018 wurde im Jahr 2021 zwar mit 19,4 Prozent ein größerer Anteil der anfallenden Wirtschaftsdünger energetisch verwertet (2018: 17,3 Prozent), dies ist aber weiterhin deutlich weniger als man erwarten könnte.

 

Starres Genehmigungsrecht behindert stärkeren Einsatz von Gülle und Mist

 

Die Gründe hierfür sind vielfältig. Beispielhaft hierfür ist die geringe Transportwürdigkeit gewisser Güllemengen, die Neigung zur „Nährstoffhaltung“ bei tierhaltenden Betrieben, aber auch im Speziellen die regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Hürden. So stehen Regelungen in dem starren Genehmigungsrecht der Bestandsanlagen, der Lagerung von Gärresten in Güllelagern und dem niedersächsischen Sonderweg des Verwertungskonzeptes einem vermehrten Einsatz von Gülle und Mist massiv im Wege.

 

Dies führt in vielen Fällen dazu, dass, obwohl der politische Wille nach mehr Reststoffeinsatz klar ist und auch die Betreiber gerne mehr Wirtschaftsdünger einsetzen wollen, dies an der nicht erlaubten Rückführung von Gärrestmengen in Lager der tierhaltenden Betriebe scheitert. Entsprechend groß ist der Bedarf an politischen Lösungen, für die wir als Verband seit Langem Forderungen kommunizieren.

 

Mit der Biogasinventur und der Arbeit seitens 3N liegt uns somit ein Werk vor, das die Potenziale, aber auch Probleme in der Betreiberschaft aufzeigt. Diese Grundlagen sind für uns sehr wichtig, um unsere Forderungen handfest nachweisen zu können. Vielen Dank hierfür an dieser Stelle an die Autoren. Wir sind bereits gespannt auf die Ergebnisse der künftigen Neuauflagen der Biogas Inventur.