LEE: Deutschlands Abhängigkeit von Wasserstoffimporten birgt Risiken
Deutschland darf sich als größter Wasserstoff-Verbraucher nicht allein auf andere Länder verlassen, wenn es um die künftige Energie- und Rohstoffversorgung geht.
Auch Trassenkorridore für Photovoltaik nutzen
Weiteres Flächenpotenzial über Trassenkorridore erschließen
Dazu Silke Weyberg, LEE-Geschäftsführerin: „Wir begrüßen grundsätzlich die Öffnungsklausel, die Niedersachsen mit der neuen Verordnung geschaffen hat. Um den von der Landesregierung angestrebten Ausbau von 15 GigaWatt Freiflächensolar bis 2040 zu erreichen, müssen wir aber ungefähr 800 MegaWatt pro Jahr zubauen. Davon werden maximal 150 MegaWatt auf Benachteiligten Gebieten errichtet.
Wir setzen uns daher dafür ein, auch die Seitenrandstreifen der vorhandenen Infrastruktur bis zu 200 Meter entlang Autobahnen und Schienenwegen zu nutzen. Zurzeit liegt auf diesen Flächen größtenteils ein sogenannter landwirtschaftlicher Vorbehalt, der eine Nutzung für PV-Freiflächenanlagen ausschließt. Wir wünschen uns, dass die Freiflächenverordnung für Korridore an den Verkehrs-Trassen eine gleichlautende Regelung wir für Benachteiligte Gebiete erhält.“
Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur ermittelt im Rahmen eines Bieterverfahrens, welche Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 750 kiloWatt gebaut werden dürfen. Ob daran Anlagen auch auf sogenannten Benachteiligten Gebieten teilnehmen können, liegt im Ermessen der Bundesländer. Bayern und Baden-Württemberg hatten eine entsprechende Freiflächensolarverordnung 2017 erlassen. Bei Benachteiligten Gebieten handelt es sich um für die Landwirtschaft ertragsschwache Flächen. Die Entscheidung über die Errichtung von Freiflächensolaranlagen liegt bei den Kommunen.
PM 18/2021
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