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Urteil des OVG Lüneburg zur 9-Monat-Lagerfrist für Gärreste

Betrifft Biogasanlagen ohne eigene Ausbringfläche

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Berufungsverfahren zum Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg (30.09.2020) festgestellt, dass auch eine landwirtschaftliche und vertraglich abgesicherte Nutzung von Gärresten als Düngemittel prinzipiell zur Einhaltung der 9 Monat Lagerfrist von Biogasanlagen ohne eigene Fläche möglich ist.

Der LEE setzt sich aktiv bei der niedersächsischen Landespolitik für alternative Inputprodukte (Blühpflanzen, Reststoffe) und verstärkten Wirtschaftsdüngereinsatz ein und dass dafür praktikable Genehmigungsvorgaben entwickelt werden. Wir stehen im ständigen Gespräch mit den Entscheidungsträgern.

 

Urteil des OVG Lüneburg zur 9 Monat Lagerfrist für Gärreste von Biogasanlagen ohne eigene Ausbringfläche 

Solarpaket bringt Verbesserungen für die Biogasbranche, reicht aber bei Weitem nicht aus

Am vergangenen Freitag wurde im Bundestag das sogenannte Solarpaket I verabschiedet. Ursprünglich waren keine Änderungen für die Biomasse vorgesehen, jedoch haben die Abgeordneten auf Forderungen der Branche reagiert und Verbesserungen eingeführt. Dennoch wird das massive Anlagensterben in der Biogasbranche in Niedersachsen in den nächsten Jahren weitergehen.

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LEE: Kommunikation als Schlüssel zur Energiewende

Der LEE zieht nach fünf Tagen auf der HANNOVER MESSE 2024, der weltweit wichtigsten Industriemesse, Bilanz. Der Verband präsentierte sich gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen Atlas Titan, 3Energie Consulting und der Landwind-Gruppe auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Niedersachsen.

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