EEG-Novelle bremst Energiewende aus

© %author% - %link%
Foto: pixabay

Änderungen nicht ambitioniert genug

Die heute vom Bundestag verabschiedete Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes enthält zwar manche Verbesserung für die Erzeuger Erneuerbarer Energien, aber auch zahlreiche Hürden, die die Energiewende in Niedersachsen und Bremen behindern und verlangsamen.

„Wir erkennen punktuelle Verbesserungen, aber es fehlt der politische Wille, eine Zeitenwende in Richtung Erneuerbare-Energien-Wirtschaft einzuläuten“, so das Fazit von Bärbel Heidebroek, LEE-Vorsitzende.

„So fallen beispielsweise von den derzeit rund 6.300 Windkraftanlagen in Niedersachsen in den nächsten 5 Jahren rund die Hälfte aus der EEG-Förderung. Zeitgleich gehen sämtliche Kernkraftwerke vom Netz, die Kohlekraftwerke werden sukzessive bis spätestens 2038 heruntergefahren. Wir fordern daher den kon-sequenten Ausbau der Erneuerbaren, um nicht sehenden Auges in eine negative Energiebilanz hineinzulaufen“, so Heidebroek weiter.

Der LEE hält die beschlossene EEG-Novelle, die bereits ab 1. Januar 2021 in Kraft tritt, an mehreren Punkten für dringend verbesserungswürdig:

Ambitionierte Anschlussförderung für Windkraftanlagen notwendig

Dem LEE ist die Anschlussförderung für Anlagen zu restriktiv und nicht ambitioniert genug. Die coronabedingten niedrigen Börsenstrompreise, die im Frühjahr dieses Jahres teilweise unter einem Cent lagen und im Jahresdurchschnitt bei knapp 3 Cent führen dazu, dass Altanlagen, die nach 20 Jahren aus der Vergütung fallen, nicht kostendeckend betrieben werden können. Funktionsfähige Anlagen werden in der Folge rückgebaut.

Auch lässt das neue EEG eine klare Regelung für das Repowering, also den Ersatz alter Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, vermissen. Um die Klimaziele nicht zu verfehlen und um die Standorte für ein Repowering weiter nutzen zu können und um die Wertschöpfung in der Region zu halten, wird eine Übergangslösung im EEG 2021 benötigt.

Bioenergie: Zukunftsfähige Anlagen im Norden abgestraft

Bei der Ausschreibung für Biomasse findet eine Südquote An-wendung. Diese besagt, dass 50 % des Ausschreibungsvolu-mens im Süden Deutschlands bezuschlagt werden. Wird diese Menge nicht ausgeschöpft, verfällt sie. Vor dem Hintergrund, dass 60% der Leistung aus Biomasse aus Norddeutschland stammt ist zu befürchten, dass die Ausbauziele und damit auch die Klimaziele verfehlt werden.

Der LEE befürchtet einen Rückbau der Anlagen im Norden. Verschärft wird die Situation in Niedersachsen noch durch neue Regelungen zur Flexibilisierung. Anlagen, die sich zukunftsfähig aufgestellt haben und trotz nicht vorhandener Markterlöse mit Hilfe der Flexprämie investiert haben, werden nun bestraft, da ihnen für ihre Investition der Flexzuschlag in der Ausschreibungsphase nicht mehr zusteht.

Solarenergie – Referenzertragsmodell gefordert

Der LEE begrüßt, dass der Eigenverbrauch von Anlagen künftig mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kW im Umfang von 30 MWh von der EEG-Umlage befreit ist. Ebenso, dass Agri- und Floating-PV künftig in Innovationsausschreibungen erprobt werden können.

Dennoch lässt das neue EEG Anreize für den Bau von Solarparks bzw. Freiflächen-PV vermissen. Die im Vergleich zu Süddeutschland geringere Sonneneinstrahlung schmälert die Chancen auf einen Zuschlag für norddeutsche Projektierer erheblich. Deshalb fordert der LEE, im Solar- und Photovoltaikbereich ein Referenzertragsmodell heranzuziehen, wie es im Windenergiebe-reich bereits üblich ist.

Wasserkraft als regenerative Energieform verstehen

Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis 500 kW erhalten für einen Bemessungsleistungsanteil von 100 kW einen Aufschlag in Höhe von 3 Cent pro kWh auf ihre bestehende Vergütung. Damit wird das Überleben insbesondere kleiner Wasserkraftanlagen gesichert, die aufgrund des Klimawandels in den letzten Jahren stark unter zurückgehenden Wassermengen gelitten und damit erhebliche Stromerträge verloren haben. Das EEG bietet der Wasserkraft somit Perspektiven.

Der LEE setzt sich dafür ein, Wasserkraft künftig nicht allein un-ter gewässerschutzrechtlich Gesichtspunkten zu betrachten, sondern als regenerative Energie einzuordnen. Insbesondere in Niedersachsen bietet die sogenannte „Kleine Wasserkraft“ noch erhebliches Ausbaupotenzial.

LEE-PM 30/2020