Norden nicht benachteiligen – Ausbau der Photovoltaik forcieren

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Ausschreibungsgrenze für PV muss deutlich erhöht werden

Die Anhörung zur EEG Novelle im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zeigt, dass nicht nur bei den Energieformen Wind und Bioenergie noch erheblicher Hand-lungsbedarf besteht. Auch der Solarbereich blickt einer unsicheren Zukunft entgegen, wenn die EEG Novelle in der vorliegenden Form verabschiedet wird.

Dazu Silke Weyberg, LEE Geschäftsführerin: „Wir müssen den Ausbau von Freiflächen Photovoltaikanlagen und Dachflächensolar in Niedersachsen und Bremen vorantreiben. Wenn wir hier nicht konsequent handeln, erreichen wir unsere Klimaschutzziele nicht. Den von Umweltminister Olaf Lies skizzierten „Niedersächsischen Klimaweg“, der eine Zukunfts Offensive für Photovoltaik aufzeigt, begrüßen wir. Bei der im Bundeswirtschaftsministerium verhandelten EEG Novelle sehen wir aber noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.“

Der LEE fordert im Einzelnen:
Ausbaumengen erhöhen, Dachflächensolar forcieren
In Niedersachsen und Bremen besteht ein hoher Bedarf an Photovoltaik bzw. Solaranlagen. Durch die gegenüber dem Süden Deutschlands geringere Sonneneinstrahlung ist die Wirtschaftlichkeit einer Anlage jedoch erst später gegeben. Der LEE fordert die Landespolitik daher auf, den Dachflächen-Solarausbau durch geeignete Rahmenbedingungen zu unterstützen. Als erste Maßnahme ist eine Erhöhung der Ausbaumenge notwendig.
Aber auch der sanktionsfreie Eigenverbrauch, Entbürokratisierung und angepasste Einspeisevergütung sind wichtig, da Anlagenpreise auf Grund steigender Installationskosten nicht mehr so stark sinken wie in der Vergangenheit.

Insbesondere im Gewerbe, in der Industrie und Landwirtschaft stagniert der Bau von Solaranlagen, da die Planung einer großen Dachflächensolaranlage erhöhte statische Anforderungen voraussetzt, es aber bei der niedrigen Schwelle für Ausschreibungen unklar ist, ob gerade in Norddeutschland ein Zuschlag bei einer großen Dachflächen-PV-Anlage erzielt werden kann.

Degression bei Einspeisevergütung aussetzen, EEG-Umlage bei Eigenverbrauch streichen
Der LEE schlägt vor, die Degression der Einspeisevergütung bei Solardachflächen auszusetzen, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Ein Referenzertragsmodell, das auch in der Windbranche angewendet wird, sollte installiert werden, um einen Ausbau auch in Norddeutschland zu forcieren.

Die Ausschreibungsgrenze für Dachflächensolar muss auf mindestens 750 Kilowatt Nennleistung, idealerweise auf 1 Megawatt Nennleistung erhöht werden. Der Betrieb von Kleinanlagen bis 30 kWp sollten nicht durch zusätzliche technische Einrichtungen wie Fernsteuerbarkeit oder Smart Meter belastet werden und die EEG-Umlage bei Eigenstromverbrauch gestrichen werden.

LEE-PM 27/2020